Grundsatzerklärung zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte
AZO bekennt sich zur Achtung der Menschrechte nach den Vorgaben des Nationalen Aktionsplans (NAP) und auf Basis der Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschrechte. Wir unterstützen damit die Umsetzung der national und international anerkannten Regeln zu den Menschenrechten sowohl im Unternehmen als auch bei Partnern in der gesamten Wertschöpfungskette.
Unsere Grundsatzerklärung definiert die Haltung und Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Unternehmen und bei Geschäftspartnern. AZO akzeptiert die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) uneingeschränkt und erwartet von den Geschäftspartnern und Lieferanten, dass sie bei ihren geschäftlichen Aktivitäten die Menschen- und Arbeitsrechte achten und einhalten.
Alle Geschäftspartner sollen sich verpflichten, die jeweils anwendbaren Rechtsverordnungen, die
ILO-Normen und den
ETI Base Code (Ethical Trading Initiative) anzuwenden und einzuhalten sowie die Umsetzung bei Subunternehmen bestmöglich zu fördern und einzufordern.
Dies umfasst u. a. folgende Kriterien:
Wir bei AZO haben es zu unserem Grundsatz gemacht, unseren Kunden Lösungen für innovative Rohstoffautomatisierung zu liefern, die auf verantwortungsbewusste und ethisch vertretbare Weise hergestellt werden. Im Mittelpunkt steht für uns eine nachhaltige Entwicklung auf der Basis von ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten. Nachhaltige Wertsteigerung und Wachstum sollen die Firma als eigenständiges Familienunternehmen auch für die kommenden Generationen erhalten.
Grundlage unseres Handelns sind Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit, Loyalität sowie der Respekt gegenüber Mitmenschen und Umwelt auf Basis der „
AZO Unternehmensleitlinien“. Die Führungskräfte tragen dabei eine besondere Verantwortung.
Der nachstehende Code of Conduct (Verhaltenskodex) verdeutlicht diese Grundsätze. Ziel ist es, Situationen vorzubeugen, die die Redlichkeit unseres Verhaltens und das Vertrauen in unsere Leistungen in Frage stellen könnten. Zugleich sollen alle Beschäftigten zu eigenverantwortlichem Verhalten ermutigt und ihm dafür Orientierung gegeben werden.
In diesem Code of Conduct sind die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen grundlegenden Regeln, Normen und Verhaltensweisen festgelegt. Der Code of Conduct gilt für uns alle, die in der oder für die AZO-Gruppe tätig sind. Dies sind die Organe, die Führungskräfte, Arbeitnehmer (inkl. Leiharbeitnehmer, u.a.) und sonstige Beschäftigte der AZO-Gruppe. Wenn im Code of Conduct die AZO-Gruppe genannt wird, sind damit die AZO GmbH & Co. KG und alle durch die AZO Holding direkt oder indirekt gesteuerten Unternehmen gemeint.
Vertrauenswürdige, verantwortungsbewusste und ethische Geschäftstätigkeit in der AZO-Gruppe
Bei unseren strategischen Überlegungen und in unserem Tagesgeschäft legen wir ethische und rechtliche Standards als Maßstab an. Unser AZO Code of Conduct regelt sowohl die interne Zusammenarbeit als auch das Verhalten gegenüber externen Partnern. Er gilt verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AZO-Gruppe sowie Geschäftsleitung und mittleres Management und fordert unter anderem
- Gesetzestreue,
- gegenseitigen Respekt,
- Ehrlichkeit und
- Integrität.
Als zentraler Verhaltensleitfaden beschreibt unser AZO Code of Conduct die Grundlage für unser Compliance-Programm. Compliance bedeutet in diesem Zusammenhang rechtskonformes Verhalten. Für ein rechtskonformes Verhalten sind Gesetze und Verordnungen, aber auch unternehmensspezifische Regelungen im engeren Sinne Vorgabe.
Wir lehnen im geschäftlichen Handeln Verstöße gegen
- Korruption,
- Wirtschaftsdelikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl und Unterschlagung,
- Wettbewerbsrechte,
- Geldwäsche,
- die Menschenrechte
- nationale und internationale Gesetze und Handlungen, die der Kinder- oder Zwangsarbeit Vorschub leisten
ab. Ergänzt wird der Verhaltenskodex um Richtlinien für die verantwortungsbewussten und ethischen Geschäftstätigkeiten, andere Richtlinien wie z. B. die Social Media Guideline und den Leitfaden zum Umgang mit unseren Geschäftspartnern. Diese Ziele können wir nur erreichen, wenn alle Beteiligten hieran mitwirken. Daher formuliert der Code of Conduct für alle Beschäftigten verbindliche Anforderungen.
Alle Beschäftigten werden ausdrücklich ermutigt, ihren Vorgesetzten oder den Compliance-Officer zu informieren, wenn sie feststellen, dass sich jemand möglicherweise nicht regelkonform in den vorab genannten Bereichen/Handlungsfeldern verhält. Das kann verhindern, dass aus kleinen Problemen große Probleme werden. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, der in redlicher Absicht Mitteilung macht, muss keine Nachteile befürchten, auch wenn sich die Mitteilung als unbegründet herausstellen sollte. Dies gilt jedoch nicht, wenn klar wird, dass der Verdacht nur aus Infamie geäußert wurde, um einer Kollegin oder einem Kollegen absichtlich zu schaden. In solchen Fällen ist mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Es ist keinesfalls ein Ziel, das Denunziantentum bei AZO zu fördern. Hierfür steht die Unternehmensleitung ein. Mitteilungen können auch anonym über unsere Web-Seite erfolgen.
Alle Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte aller Ebenen müssen bestätigen, dass sie die Richtlinien gelesen und verstanden haben. Mit der Bestätigung erklären alle, dass sie die Richtlinien einhalten und eine Nichteinhaltung unverzüglich anzeigen werden. Gibt jemand keine Bestätigung ab, befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung, diese Compliance-Richtlinien einzuhalten.
Grundsätzliche Verhaltensanforderungen