Chargenrückverfolgung

Chargenrückverfolgung

Permanente Chargenverfolgung nach EU 178/2002
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  • Informationen erfassen
  • Informationen dokumentieren
  • Transparenz schaffen
  • Chargen verfolgen

Funktion

Ausgelöst durch mehrere vorangegangene Lebensmittelskandale verabschiedet das Europäische Parlament und der Europäische Rat am 28.01.2002 im Rahmen des General Food Law (GFL) die Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Im Einzelnen werden geregelt:

  • allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts,
  • die Errichtung einer europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sowie
  • die Festlegung von Verfahren für die Lebensmittelsicherheit.

    Die Verordnung ist seit 01.01.2005 in Kraft. Des weiteren wurde ein Zusatz eingeführt, welcher in der Verordnung EU 1935/2004 vermerkt und seit dem 27.10.2006 gültig ist.

Bezüglich Ihrer Produktions-Anlage

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  • und optimiert schließlich Ihren Produktionsbereich mit EU 178-tauglichen Kastor-Komponenten bzw. entsprechenden PIAA-Modulen für ein lückenloses Tracking und Tracing, eine durchgängige Dokumentation sowie die erforderliche Langzeit-Archivierung.

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