Funktion
Ausgelöst durch mehrere vorangegangene Lebensmittelskandale verabschiedet das Europäische Parlament und der Europäische Rat am 28.01.2002 im Rahmen des General Food Law (GFL) die Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Im Einzelnen werden geregelt:
- allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts,
- die Errichtung einer europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sowie
- die Festlegung von Verfahren für die Lebensmittelsicherheit.
Die Verordnung ist seit 01.01.2005 in Kraft. Des weiteren wurde ein Zusatz eingeführt, welcher in der Verordnung EU 1935/2004 vermerkt und seit dem 27.10.2006 gültig ist.
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